Erbschaft / Vermächtnis
Vielleicht möchten Sie das Tierheim Strubeli über Ihr Leben hinaus unterstützen, sei dies mit einer Erbschaft oder einem Vermächtnis.
Erbschaft
Werden im Testament Begünstigte mit einem bestimmten Anteil am Nachlass bedacht, so sind die Begünstigten Erben.
Vermächtnis
Werden im Testament Begünstigte mit einer Sache, einem Betrag oder einem anderen Vermögenswert bedacht, so erhalten die Begünstigten ein Vermächtnis.
Mit einem Testament schaffen Sie Gewissheit, dass Ihr Nachlass dereinst Ihrem Willen gemäss verwendet wird.
Damit das Testament gültig ist, müssen gewisse gesetzliche Vorgaben und Formen eingehalten werden.
Es empfiehlt sich daher, sich vorgängig beraten zu lassen.
Bei Fragen können Sie sich gerne an Frau RA Angela Schweiter, Präsidentin des Stiftungsrats, wenden.
Tel. 043 499 98 82
ra@aschweiter.ch
Erbschaft
Werden im Testament Begünstigte mit einem bestimmten Anteil am Nachlass bedacht, so sind die Begünstigten Erben.
Vermächtnis
Werden im Testament Begünstigte mit einer Sache, einem Betrag oder einem anderen Vermögenswert bedacht, so erhalten die Begünstigten ein Vermächtnis.
Mit einem Testament schaffen Sie Gewissheit, dass Ihr Nachlass dereinst Ihrem Willen gemäss verwendet wird.
Damit das Testament gültig ist, müssen gewisse gesetzliche Vorgaben und Formen eingehalten werden.
Es empfiehlt sich daher, sich vorgängig beraten zu lassen.
Bei Fragen können Sie sich gerne an Frau RA Angela Schweiter, Präsidentin des Stiftungsrats, wenden.
Tel. 043 499 98 82
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